Wann kann man eine Scheibe reparieren, wann muss man tauschen?
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer vermuten, ein kleiner Steinschlag kann grundsätzlich repariert werden. Diese Annahme trifft so aber nicht zu. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften und technischer Sachzwänge kann beispielsweise ein Glasschaden an Heck- und Seitenscheiben grundsätzlich nur durch einen Scheibentausch behoben werden. Reparaturen kommen also ausschließlich bei Frontscheiben infrage, die allerdings bei Weitem am häufigsten betroffen sind. Allerdings müssen dabei drei Einschränkungen berücksichtigt werden:
– Der Steinschlag selbst darf maximal den Durchmesser einer 2-Euro-Münze haben.
– Der Abstand zum Scheibenrand muss mindestens 10 cm betragen.
– Der Schaden darf sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden.
Sind alle drei Kriterien erfüllt, kann ein dünnflüssiges Spezialharz in das Zentrum des Steinschlags gepresst werden. Mittels einer UV-Lampe erfolgt dann eine Schnelltrocknung des Harzes. Überschüssiges Harz wird entfernt und die Stelle abschließend poliert. Dieser Service ist für alle Teil- und Vollkaskoversicherten kostenlos.
Übrigens: Passiert ein Steinschlag, überkleben Sie diesen bitte möglichst bald mit einem transparenten Scheibenpflaster, damit kein Schmutz in die Schadenstelle eindringen kann. Danach sollte man das Malheur umgehend einem Fachmann zeigen, denn nicht reparierte Steinschläge tendieren zur Rissbildung.